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<h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen</h3> | <h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen</h3> | ||
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Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln: | Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln: | ||
− | '''Unterricht''' | + | '''Unterricht''' <br> |
Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben. | Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben. | ||
− | '''Testen''' | + | '''Testen''' <br> |
Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung. <br>Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig. | Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung. <br>Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig. | ||
− | '''Lüften''' | + | '''Lüften''' <br> |
− | Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. <br>Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. <br> Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden. | + | Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. <br>Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. <br> Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. <br>Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden. |
+ | '''Masken''' <br> | ||
+ | Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene. <br>Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde. | ||
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Version vom 13. Februar 2023, 11:49 Uhr
Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen
Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln: Unterricht Testen Lüften Masken |
Die Grundregelungen lauten zum Schulstart wie folgt:
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Übersicht über Corona-Regelungen am TGG
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
Inhaltsverzeichnis
Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments
Grundlagen
Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.
Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.