Kontaktpersonen
Aus
- Die Pflicht zur Quarantäne für Kontaktpersonen entfällt.
- Kontaktpersonen wird empfohlen
- an den fünf auf den letzten Kontakt folgenden Tagen die Kontakte, insbesondere zu Personen,die Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf angehören, zu reduzieren,
- sowie die tägliche (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests durchzuführen.
- Schülerinnen und Schüler, die sich als Kontaktperson oder aufgrund eines freiwillig durchgeführten positiven Selbsttests selbstständig absondern,
verletzen nicht ihre Schulpflicht. Der Lernstoff ist selbstständig zu erarbeiten.