Testpflicht
- Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden!
Folgendes Vorgehen ist allerdings empfohlen:
- Freiwillige intensive Testphase, täglich in den ersten 5 Tagen (25.-31.08.).
- Tests sind verteilt bzw. stehen bereit.
- Anschließend stehen pro Woche zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung.