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Schulbetrieb im Januar 2021 unter Corona-Bedingungen

2020 12 02 Reglungen.png

Die Lockdown-Maßnahmen sind verschärft worden und haben Auswirkungen auf den Unterricht.

Damit sind die Ankündigungen aus dem Dezember hinfällig, stattdessen gelten bis zum Halbjahresende (31.01.2021) folgende Regelungen:

  • Die Jahrgänge 5-12 wechseln in das Szenario C und damit in das Distanzlernen von zu Hause aus.

    Der Distanzunterricht erfolgt innerhalb des IServ-Netzwerks des TGG über die Module (Aufgabenmodul, Videokonferenz, Dateien etc.) und richtet sich nach dem bekannten Stundenplan.

  • Der Jahrgang 13 wird komplett im Präsenzunterricht unterrichtet gemäß dem Hinweis des Ministeriums:
    „Es ist möglich, bei ausreichenden räumlichen Kapazitäten auch komplette Kurse in der Schule zu unterrichten.
    Wichtig ist, dass auch hier der Mindestabstand eingehalten wird. Die Lerngruppen müssen dafür ggf. geteilt und parallel unterrichtet werden.“

  • Für Schüler/-innen der Jahrgänge 5 und 6 wird bei Bedarf Notbetreuung von 07:45 bis 13:00 Uhr angeboten.
    Bitten um Notbetreuung können ab sofort mit Angabe von Namen, Klasse und Umfang der Notbetreuung (Wochentage) über die Email-Adresse notbetreuung@tgg-leer.net gesendet werden.

Detailinformationen sind allen Schüler/-innen und deren Elternhäusern über Iserv zugesendet worden.



Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"

Ab dem 01.12.2020 gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.

Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis


Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:

  • Szenario A - Eingeschränkter Regelbetrieb - Die niedersächsischen Schulen starten mit diesen Regelungen ab dem 27.08.2020
  • Szenario B - Schule im Wechselmodell - Dies entspricht im Wesentlichen dem Verfahren, das von Mai bis Juli 2020 praktiziert wurde ("Halbe Klassen - nun Ganze Kalender-Wochen)
  • Szenario C - Quarantäne und Shutdown - Dies entspricht dem Verfahren, das nach den Osterferien bis Mai 2020 praktiziert wurde. Diese Form des Lernens zu Hause müsste bei erheblicher Infektionslage wieder aktiviert werden.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.