Instrumentalunterricht

Aus
Wechseln zu: Navigation, Suche

Corona-Hygieneplan für Bläserklassen und Orchesterkurse

Die Regelungen der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ zur Durchführung von Gesangs- und Orchesteraufführungen sowie der Rundverfügung der NLSchB zur „Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ bezüglich Chor- oder Orchesterproben im Rahmen der außerunterrichtlichen Angebote der Ganztagsschule sind zu beachten. Im Übrigen gilt Folgendes:
Das Spielen von Blasinstrumenten darf in Räumlichkeiten nur unter Berücksichtigung der in der „Stellungnahme zum Spielbetrieb der Orchester während der COVID-19 Pandemie“ von 07.05.2020 genannten „Spezifische Empfehlungen für Musikergruppen mit Blasinstrumenten mit Aerosolproduktion und Tröpfchenbildung“ (S. 10 - 11) erfolgen. Beim Musizieren mit anderen Instrumenten sind die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln (Mindestabstand von 1,5 m) beim Musizieren ausreichend und einzuhalten.


Folgende Hygienemaßnahmen sind einzuhalten:

Allgemeines:

  1. Räumliche Distanzierung: (Abstände 1,5m; zu Blechbläsern 2m)
  2. Reinigung: Oberflächen müssen regelmäßig gereinigt werden; eine desinfizierende Reinigung ist
    aber in der Regel nicht notwendig (RKI). Die fachgerechte Reinigung der Instrumente und ggf.
    desinfizierende Reinigung obliegt den Musikerinnen und Musikern.
  3. Belüftung: Es muss regelmäßig stoßgelüftet werden.

Spezifisches:

  1. Zur Vermeidung der Kontaminierung des Arbeitsplatzes des Nachbarn sollte bei Musikerinnen und
    Musikern mit Blasinstrumenten ein Abstand von 2 m eingehalten werden.
  2. Ein Austausch von Instrumententeilen sollte vermieden werden.
  3. Zur Vermeidung der Verteilung von Aerosol in den Arbeitsbereich der anderen vor der Blechbläsergruppe sitzenden Musikerinnen und Musikern wird ein Schutz
    aus transparentem Material aufgestellt, der den Schalltrichter der jeweiligen Instrumente ausreichend überragt,
    so dassauch bei Bewegung des Instrumentes beim Spiel ein ausreichender Schutz gewährt ist.
  4. Umgang mit tropfendem Kondenswasser oder Speichel in den Instrumenten:
    Das im bisherigen Spielbetrieb übliche Verfahren, Flüssigkeit auf den Boden tropfen zu lassen oder auszukippen,ist unbedingt zu vermeiden.
    Flüssigkeiten sind in Einwegtüchern aufzufangen, die auf einer von den Schülerinnen und Schülern mitzubringenden Plastikunterlage ausgelegt werden
    und die nach der Probe zu entsorgen sind.
    Der Reinigungsversuch von Kondenswasser aus Klappen durch heftiges Pusten während der Spielpausen sollte vermieden werden.
  5. Nach dem Kontakt mit der Flüssigkeit beim Reinigen des Instruments müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.
    Die Reinigung der Instrumente obliegt den Musikerinnen und Musikern.
  6. Nach einer Probe sind Notenständer und andere Arbeitsflächen im Umfeld der Bläser zu reinigen,
    incl. des Schutzschirms und der Plastikunterlage. Auch der Fußboden im Arbeitsbereich der Bläser sollte ggf. gereinigt werden.
    Die im Mülleimer befindlichen Einwegtücher werden von der Lehrkraft entsorgt.

(zit. nach: „Stellungnahme zum Spielbetrieb der Orchester während der COVID-19 Pandemie“ von 07.05.2020)

BAR/KVN/STR