Wegeführung

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  • Die Regelungen und Kennzeichnungen zur Wegeführung sind zu beachten ("Einbahnstraßen", Durchgangsverbote etc.)
  • Grundsätzlich gilt ein Rechtsgeh-Gebot und man geht achtsam über Flure, um Abstände so weit wie möglich zu halten.
  • Auch an den Warteplätzen für die Schülerbeförderung oder im öffentlichen Personennahverkehr müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.