Pausenregelung alt
Um die Hygieneregeln einhalten zu können, sind der Unterricht der Jahrgänge 7-12 und die Aufenthaltsflächen während der Pausen räumlich zu trennen. Diese Regelung gilt bis zum 12.06.2020.
Ab dem 15.06.2020 mit Wiederaufnahme des Unterrichts in den Jahrgängen 5 und 6 wird es Änderungen geben (siehe unten).
Jahrgang | Unterricht | Pausenhof |
12 | Z-Trakt | Hof 3 |
11 | Ostersteg C-Trakt | Ostersteg-Hof im ausgewiesenen Bereich |
10 | H-Trakt | Hof 2 |
9 | B-Trakt | Hof 1 im ausgewiesenen Bereich |
8 | A- und B-Trakt | Hof 1 im ausgewiesenen Bereich |
7 | A- und B-Trakt | Hof 1 im ausgewiesenen Bereich |
Regelung ab dem 15.06.2020
Die Klassen werden je nach dem Gebäudetrakt, in dem sich ihr Klassenraum befindet, bestimmten Hofbereichen zugeordnet.
Näheres kann der Grafik entnommen werden
Die Zuordnungen sind unbedingt einzuhalten.
- In den Überschneidungs- und Begegnungsbereichen (z.B. Foyer, C-Trakt, Treppenhäuser, Flur vor dem Lehrerzimmer) ist besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich des Abstandsgebotes notwendig.
- Gespräche mit Lehrkräften bitte im Unterrichtsraum führen, nicht vor dem Lehrerzimmer.
- Die Mensa kann als Not-Aufenthaltsbereich ausschließlich in den Freistunden, jedoch nicht in den Pausen genutzt werden. Hinweise zur Raumnutzung vor Ort sind strikt zu beachten.
- Eine Essensverpflegung mit Wahlessen findet nicht statt.
- Allerdings ist der Kioskbetrieb mit zusätzlichem Verkaufswagen und entsprechender Hygieneregelung zwischen B- und E-Gebäude geöffnet.
Regenpause
- Bei Regen können die Klassen unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln in den Klassenräumen bleiben.
Änderungen bleiben vorbehalten.