Pausenregelung alt
Version vom 11. Juni 2020, 09:11 Uhr von Waschbaer (Diskussion | Beiträge)
Um die Hygieneregeln einhalten zu können, sind der Unterricht der Jahrgänge 7-12 und die Aufenthaltsflächen während der Pausen räumlich zu trennen. Diese Regelung gilt bis zum 12.06.2020.
Ab dem 15.06.2020 mit Wiederaufnahme des Unterrichts in den Jahrgängen 5 und 6 wird es Änderungen geben (siehe unten).
Jahrgang | Unterricht | Pausenhof |
12 | Z-Trakt | Hof 3 |
11 | Ostersteg C-Trakt | Ostersteg-Hof im ausgewiesenen Bereich |
10 | H-Trakt | Hof 2 |
9 | B-Trakt | Hof 1 im ausgewiesenen Bereich |
8 | A- und B-Trakt | Hof 1 im ausgewiesenen Bereich |
7 | A- und B-Trakt | Hof 1 im ausgewiesenen Bereich |
Regelung ab dem 15.06.2020
Die Klassen werden je nach dem Gebäudetrakt, in dem sich ihr Klassenraum befindet, bestimmten Hofbereichen zugeordnet.
Näheres kann der Grafik entnommen werden
Regenpause
- Bei Regen können die Klassen unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln in den Klassenräumen bleiben.
Die Zuordnungen sind unbedingt einzuhalten.
- In den Überschneidungs- und Begegnungsbereichen (z.B. Foyer, C-Trakt, Treppenhäuser, Flur vor dem Lehrerzimmer) ist besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich des Abstandsgebotes notwendig.
- Gespräche mit Lehrkräften bitte im Unterrichtsraum führen, nicht vor dem Lehrerzimmer.
- Die Mensa kann als Not-Aufenthaltsbereich ausschließlich in den Freistunden, jedoch nicht in den Pausen genutzt werden. Hinweise zur Raumnutzung vor Ort sind strikt zu beachten.
- Eine Essensverpflegung mit Wahlessen findet nicht statt.
- Allerdings ist der Kioskbetrieb mit zusätzlichem Verkaufswagen und entsprechender Hygieneregelung zwischen B- und E-Gebäude geöffnet.
Änderungen bleiben vorbehalten.