Pausenregelung alt
Version vom 10. Juni 2020, 09:46 Uhr von Waschbaer (Diskussion | Beiträge)
Um die Hygieneregeln einhalten zu können, sind der Unterricht der Jahrgänge 7-12 und die Aufenthaltsflächen während der Pausen räumlich zu trennen. Diese Regelung gilt bis zum 12.06.2020.
Ab dem 15.06.2020 mit Wiederaufnahme des Unterrichts in den Jahrgängen 5 und 6 wird es Änderungen geben (siehe unten). ]]
Jahrgang | Unterricht | Pausenhof |
12 | Z-Trakt | Hof 3 |
11 | Ostersteg C-Trakt | Ostersteg-Hof im ausgewiesenen Bereich |
10 | H-Trakt | Hof 2 |
9 | B-Trakt | Hof 1 im ausgewiesenen Bereich |
8 | A- und B-Trakt | Hof 1 im ausgewiesenen Bereich |
7 | A- und B-Trakt | Hof 1 im ausgewiesenen Bereich |
Vorlagenschleife entdeckt: Vorlage:AnkerRegelung ab dem 15.06.2020]]
Die Klassen werden je nach dem Gebäudetrakt, in dem sich ihr Klassenraum befindet, bestimmten Hofbereichen zugeordnet. Näheres kann der Grafik entnommen werden
Die Zuordnungen sind unbedingt einzuhalten.
- In den Überschneidungs- und Begegnungsbereichen (z.B. Foyer, C-Trakt, Treppenhäuser, Flur vor dem Lehrerzimmer) ist besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich des Abstandsgebotes notwendig.
- Gespräche mit Lehrkräften bitte im Unterrichtsraum führen, nicht vor dem Lehrerzimmer.
- Die Mensa kann als Not-Aufenthaltsbereich ausschließlich in den Freistunden, jedoch nicht in den Pausen genutzt werden. Hinweise zur Raumnutzung vor Ort sind strikt zu beachten.
- Eine Essensverpflegung findet nicht statt!
Änderungen bleiben vorbehalten, sobald weitere Jahrgänge hinzukommen.