Testpflicht

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  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
    Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden!

Folgendes Vorgehen ist allerdings empfohlen:

  • Freiwillige intensive Testphase, täglich in den ersten 5 Tagen (25.-31.08.).
  • Tests sind verteilt bzw. stehen bereit.
  • Anschließend stehen pro Woche zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung.