Testpflicht

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Reguläres Testen


  • Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht
    und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.
  • Testungen finden grundsätzlich fünfmal pro Woche zu Hause statt, auch bei Geimpften und Genesenen.
  • Die Testnachweise werden vor Beginn des Unterrichts überprüft.
  • Mit Nachweis einer Booster-Impfung, die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt wird, entfällt die Testpflicht in der Regel.
  • Unter Booster-Check werden die Voraussetzungen geklärt.

Ansonsten gilt ein Zutrittsverbot in Schulen, wenn kein Nachweis im Rahmen der 2G+ Regel vorliegt.

Testungen bei besonderen Fällen (ABIT-Verfahren)


  • Tritt durch eine Testung ein Verdachtsfall auf, muss jede andere Schülerin und jeder andere Schüler der Lerngruppe
    an den folgenden fünf Schultagen einen Test durchführen.
  • Ist das PCR-Test-Ergebnis des Verdachtsfall negativ, endet die Testpflicht der anderen und
    es erfolgt die Rückkehr zum üblichen Testrhythmus.
  • Die anlassbezogenen intensivierten Testungen (ABIT) gelten für alle Schülerinnen und Schüler, auch für vollständig Geimpfte oder Genesene.


Informationspflicht


  • Bei einem positiven Testergebnis des Laienselbsttests informieren die Betroffenen umgehend die Schulleitung zu informieren.
  • Die Schule informiert das Gesundheitsamt.
  • Überprüfung durch PCR-Test.



Q.: Rundverfügungen u.a. vom 14.12.2021