Testpflicht
Version vom 1. Juni 2021, 16:03 Uhr von Waschbaer (Diskussion | Beiträge)
Weitgehend gilt ein Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses.
- Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
müssen sich zweimal pro Woche anhand der bereitgestellten Antigentests testen. - Die Testtage sind im Szenario A in der Regel Montag und Mittwoch.
- Schüler/-innen, die an bestimmten Tagen gefehlt haben, verteilen ihre 2 Tests so auf die Wochentage,
dass sie die Woche testmäßig gut 'abdecken' - Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen.