Testpflicht
Version vom 1. Juni 2021, 16:00 Uhr von Waschbaer (Diskussion | Beiträge)
Weitgehend gilt ein Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses.
- Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
müssen sich zweimal pro Woche anhand der bereitgestellten Antigentests testen. - Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen.