Testpflicht

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Weitgehend gilt ein Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses.

  • Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

müssen sich zweimal pro Woche anhand der bereitgestellten Antigentests testen.

  • Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen.