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Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 unter Corona-Bedingungen

Ab dem 25.08.2021 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig, zudem ein neuer Rahmen-Hygieneplan für den Schulbetrieb.

Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen und
auf wesentliche Fragen in Schlagwörtern (s.u.) zusammengefasst.

Aktuelle Zahlen und Leitindikatoren finden sich unter:


START IN DAS SCHULJAHR 2021/22
  • Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht
    und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.
  • Testungen finden bis 10.09. täglich, danach dreimal pro Woche zu Hause, in der Regel montags, mittwochs und freitags statt.
  • In den ersten 5 Tagen nach den Herbstferien (01.-05.11.21) müssen sich nichtgeimpfte Schüler/-innen täglich testen.
  • Mit Nachweis der Impfung bzw. Genesung, die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.
  • Weitere Erläuterungen erfolg(t)en per Email an die IServ- Adressen der Schülerinnen und Schüler.


Stand der letzen Änderung siehe unten.


Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"

Ab dem 25.08.2021 gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen gemäß der Corona-Verordnung und dem Rahmenhygieneplan .
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.