Hauptseite: Unterschied zwischen den Versionen
K |
|||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
auf wesentliche Fragen in Schlagwörtern (s.u.) zusammengefasst. | auf wesentliche Fragen in Schlagwörtern (s.u.) zusammengefasst. | ||
− | <small>''Stand der letzen Änderung | + | <small>''Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments''</small> |
---- | ---- | ||
<h3>'''Übersicht über Coronabedingte Regelungen am TGG'''</h3> | <h3>'''Übersicht über Coronabedingte Regelungen am TGG'''</h3> |
Version vom 28. September 2021, 12:16 Uhr
Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 unter Corona-Bedingungen
SCHULJAHR 2021/22
|
Ab dem 25.08.2021 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig, zudem ein neuer Rahmen-Hygieneplan für den Schulbetrieb.
Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen und
auf wesentliche Fragen in Schlagwörtern (s.u.) zusammengefasst.
Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments
Übersicht über Coronabedingte Regelungen am TGG
Ab dem 25.08.2021 gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen gemäß der Corona-Verordnung und dem Rahmenhygieneplan .
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
Inhaltsverzeichnis
- Arbeitsgemeinschaften
- Besucher/-innen
- Befreiung vom Präsenzunterricht
- Bustransport
- Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
- Dokumentation - Sitzplan
- Distanzlernen - Lernen zu Hause
- Elternabende
- Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde
- Förderunterricht
- Instrumentalunterricht
- Inzidenzwert
- Kohorten
- Krankheitssymptome in der Schule
- Leitindikatoren
- Lüftung
- Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
- Mensabetrieb
- Notbetreuung
- Pausenregelungen
- Reiserückkehr
- Schulbesuch bei Erkrankung
- Schülerbibliothek
- Sportunterricht
- Szenario A
- Szenario B
- Szenario C
- Testpflicht
- Toilettenbenutzung
- Wegeführung
- Warnstufen
- Wichtigste Maßnahmen - Überblick
- Zutrittsbeschränkungen
Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.