Testpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Weitgehend gilt ein Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses.
 
Weitgehend gilt ein Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses.
  
* Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich zweimal pro Woche anhand der bereitsgestelten Aneignetest testen und dies nachweise
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* Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br>
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müssen sich zweimal pro Woche anhand der bereitgestellten Antigentests testen.
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* Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen.

Version vom 1. Juni 2021, 16:00 Uhr

Weitgehend gilt ein Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses.

  • Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

müssen sich zweimal pro Woche anhand der bereitgestellten Antigentests testen.

  • Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen.