|
|
(6 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) |
Zeile 1: |
Zeile 1: |
− | '''Reguläres Testen
| + | * Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene. <br>Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden! |
− | '''
| |
− | ----
| |
− | <span style="color: red">''Bis Ende Januar testen sich alle Schüler/-innen täglich, außer wenn sie Impf-Vollschutz haben oder über einen Genesenennachweis verfügen,<br>danach gelten wieder folgendene Regelungen.</span>
| |
− | ''
| |
− | ----
| |
− | * Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br> müssen sich '''dreimal pro Woche''' anhand der bereitgestellten Antigentests '''testen'''.
| |
− | * Die '''Testtage''' sind in der Regel '''Montag, Mittwoch und Freitag'''.
| |
− | * Schüler/-innen, die an bestimmten Tagen gefehlt haben, verteilen ihre 3 Tests so auf die Wochentage,<br>dass sie die Woche testmäßig gut 'abdecken'.
| |
− | * Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen.
| |
− | Ansonsten gilt ein '''Zutrittsverbot''' in Schulen, wenn kein '''Nachweis im Rahmen der 2G+ Regel''' vorliegt.
| |
− | * Ausnahme: schriftliche Arbeiten sowie Abschlussprüfungen.
| |
| | | |
− | '''Testungen bei besonderen Fällen''' (ABIT-Verfahren)
| + | Folgendes Vorgehen ist allerdings empfohlen: |
− | ----
| + | * Freiwillige intensive Testphase, täglich in den ersten 5 Tagen (25.-31.08.). |
− | * Tritt durch eine Testung ein Verdachtsfall auf, muss jede andere Schülerin und jeder andere Schüler der Lerngruppe<br>an den folgenden fünf Schultagen einen Test durchführen. | + | * Tests sind verteilt bzw. stehen bereit. |
− | * Ist das PCR-Test-Ergebnis des Verdachtsfall negativ, endet die Testpflicht der anderen und <br>es erfolgt die Rückkehr zum üblichen Testrhythmus.
| + | * Anschließend stehen pro Woche zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung. |
− | * Die anlassbezogenen intensivierten Testungen (ABIT) gelten für alle Schülerinnen und Schüler, auch für vollständig Geimpfte oder Genesene.
| |
− | | |
− | | |
− | '''Befreiung von der Testpflicht ist möglich für'''
| |
− | ---- | |
− | # Geimpfte, die einen Nachweis über eine seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 vorlegen.
| |
− | # Personen, die nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genesen und in Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises sind.<br>Genesenenachweise gelten ab dem 29. Tag bis zu 3 Monaten nach der Genesung.
| |
− | * Der Nachweis wird mit Datum des Gültigkeitsendes auf dem Dokumentationsbogen von der Klassenlehrkraft vermerkt. | |
− | | |
− | '''Informationspflicht'''
| |
− | ----
| |
− | * Bei einem positiven Testergebnis des Laienselbsttests informieren die Betroffenen umgehend die Schulleitung zu informieren.
| |
− | * Die Schule informiert das Gesundheitsamt. | |
− | * Überprüfung durch PCR-Test.
| |
− | | |
− | | |
− | | |
− | | |
− | | |
− | <small>Q.: Rundverfügungen u.a. vom 14.12.2021
| |