Testpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Reguläres Testen
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* Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene. <br>Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden!
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* Die Schüler/-innen können '''ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause''' vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen '''am Unterricht teilnehmen'''.
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Folgendes Vorgehen ist allerdings empfohlen:
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* '''Testungen''' finden grundsätzlich ''' fünfmal pro Woche zu Hause''' statt, auch bei Geimpften und Genesenen.
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* Freiwillige intensive Testphase, täglich in den ersten 5 Tagen (25.-31.08.).
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* Die Testnachweise werden vor Beginn des Unterrichts überprüft.
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* Tests sind verteilt bzw. stehen bereit.
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* Mit '''Nachweis einer Booster-Impfung''', die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt wird, entfällt die Testpflicht in der Regel.
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* Anschließend stehen pro Woche zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung.
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* Unter [[Booster-Check]] werden die Voraussetzungen geklärt.
 
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Ansonsten gilt ein '''Zutrittsverbot''' in Schulen, wenn kein '''Nachweis im Rahmen der 2G+ Regel''' vorliegt.
 
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Vgl. [[Zutrittsbeschränkungen]]
 
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'''Testungen bei besonderen Fällen''' (ABIT-Verfahren)
 
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* Tritt durch eine Testung ein Verdachtsfall auf, muss jede andere Schülerin und jeder andere Schüler der Lerngruppe<br>an den folgenden fünf Schultagen einen Test durchführen.
 
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* Ist das PCR-Test-Ergebnis des Verdachtsfall negativ, endet die Testpflicht der anderen und <br>es erfolgt die Rückkehr zum üblichen Testrhythmus.
 
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* Die anlassbezogenen intensivierten Testungen (ABIT) gelten für alle Schülerinnen und Schüler, auch für vollständig Geimpfte oder Genesene.
 
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Allerdings schreibt der Kultusminister (Brief vom 26.01.2022),
 
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dass aufgrund der täglichen Testung der Schüler/-innen eine gesonderte Anordnung nicht mehr notwendig ist.
 
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'''Informationspflicht'''
 
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* Bei einem positiven Testergebnis des Laienselbsttests informieren die Betroffenen umgehend die Schulleitung.
 
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* Die Schule informiert das Gesundheitsamt.
 
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* Überprüfung durch PCR-Test.
 
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<small>Q.: Rundverfügungen u.a. vom 04.02.2022, Ministerbrief vom 26.01.22
 

Aktuelle Version vom 17. August 2022, 11:39 Uhr

  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
    Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden!

Folgendes Vorgehen ist allerdings empfohlen:

  • Freiwillige intensive Testphase, täglich in den ersten 5 Tagen (25.-31.08.).
  • Tests sind verteilt bzw. stehen bereit.
  • Anschließend stehen pro Woche zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung.