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− | '''Reguläres Testen
| + | * Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene. <br>Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden! |
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− | * Die Schüler/-innen können '''ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause''' vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen '''am Unterricht teilnehmen'''.
| + | Folgendes Vorgehen ist allerdings empfohlen: |
− | * '''Testungen''' finden grundsätzlich ''' fünfmal pro Woche zu Hause''' statt, auch bei Geimpften und Genesenen.
| + | * Freiwillige intensive Testphase, täglich in den ersten 5 Tagen (25.-31.08.). |
− | * Die Testnachweise werden vor Beginn des Unterrichts überprüft.
| + | * Tests sind verteilt bzw. stehen bereit. |
− | * Mit '''Nachweis einer Booster-Impfung''', die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt wird, entfällt die Testpflicht in der Regel. | + | * Anschließend stehen pro Woche zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung. |
− | * Unter [[Booster-Check]] werden die Voraussetzungen geklärt.
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− | Ansonsten gilt ein '''Zutrittsverbot''' in Schulen, wenn kein '''Nachweis im Rahmen der 2G+ Regel''' vorliegt.
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− | '''Testungen bei besonderen Fällen''' (ABIT-Verfahren)
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− | * Tritt durch eine Testung ein Verdachtsfall auf, muss jede andere Schülerin und jeder andere Schüler der Lerngruppe<br>an den folgenden fünf Schultagen einen Test durchführen. | |
− | * Ist das PCR-Test-Ergebnis des Verdachtsfall negativ, endet die Testpflicht der anderen und <br>es erfolgt die Rückkehr zum üblichen Testrhythmus.
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− | * Die anlassbezogenen intensivierten Testungen (ABIT) gelten für alle Schülerinnen und Schüler, auch für vollständig Geimpfte oder Genesene. | |
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− | '''Informationspflicht'''
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− | * Bei einem positiven Testergebnis des Laienselbsttests informieren die Betroffenen umgehend die Schulleitung zu informieren.
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− | * Die Schule informiert das Gesundheitsamt.
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− | * Überprüfung durch PCR-Test.
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− | <small>Q.: Rundverfügungen u.a. vom 14.12.2021
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Aktuelle Version vom 17. August 2022, 11:39 Uhr
- Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden!
Folgendes Vorgehen ist allerdings empfohlen:
- Freiwillige intensive Testphase, täglich in den ersten 5 Tagen (25.-31.08.).
- Tests sind verteilt bzw. stehen bereit.
- Anschließend stehen pro Woche zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung.