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− | '''Reguläres Testen
| + | * Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene. <br>Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden! |
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− | * Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br> müssen sich '''dreimal pro Woche''' anhand der bereitgestellten Antigentests '''testen'''. | |
− | * Die '''Testtage''' sind in der Regel '''Montag, Mittwoch und Freitag'''.
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− | * Schüler/-innen, die an bestimmten Tagen gefehlt haben, verteilen ihre 3 Tests so auf die Wochentage,<br>dass sie die Woche testmäßig gut 'abdecken'.
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− | * Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen.
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− | | + | Folgendes Vorgehen ist allerdings empfohlen: |
− | Ansonsten gilt ein '''Zutrittsverbot''' in Schulen '''ohne Nachweis im Rahmen der 2G+ Regel'''.
| + | * Freiwillige intensive Testphase, täglich in den ersten 5 Tagen (25.-31.08.). |
− | | + | * Tests sind verteilt bzw. stehen bereit. |
− | * Das Zutrittsverbot gilt nicht bei schriftlichen Arbeiten sowie Abschlussprüfungen. | + | * Anschließend stehen pro Woche zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung. |
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− | Testungen bei besonderen Fällen
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− | * Tritt durch eine Testung ein Verdachtsfall auf, muss jede andere Schülerin und jeder andere Schüler der Lerngruppe<br>an den folgenden fünf Schultagen einen Test durchführen.
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− | * Ist das PCR-Test-Ergebnis des Verdachtsfall negativ, endet die Testpflicht der anderen und <b>es erfolgt die Rückkehr zum üblichen Testrhythmus.
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− | * Die anlassbezogenen intensivierten Testungen (ABIT) gelten für alle Schülerinnen und Schüler, auch für vollständig Geimpfte oder Genesene.
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− | '''Befreiung von der Testpflicht ist möglich für'''
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− | # Geimpfte, die einen Nachweis über eine seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 vorlegen.
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− | # Personen, die nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genesen und in Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises sind.<br>Genesenenachweise gelten ab dem 29. Tag bis zu 6 Monaten nach der Genesung.
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− | * Der Nachweis wird mit Datum des Gültigkeitsendes auf dem Dokumentationsbogen von der Klassenlehrkraft vermerkt. | |
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− | '''Informationspflicht'''
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− | * Bei einem positiven Testergebnis des Laienselbsttests informieren die Betroffenen umgehend die Schulleitung zu informieren.
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− | * Die Schule informiert das Gesundheitsamt. | |
− | * Überprüfung durch PCR-Test.
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− | '''Vorgehen bei positivem Ergebnis eines Laientests'''
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− | * Liegt ein positives Ergebnis vor, können die anderen Schüler/-innen erst die Schule wieder betreten, <br>wenn sie ein tagesaktuelles negatives Testergebnis nachweisen.
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− | * Führt ein privater Laientest nachmittags zu einem positivem Ergebnis, <br> sind alle Schüler/-innen derselben Lerngruppe(n) zu einem zusätzlichen Test vor dem nächsten Schultag verpflichtet.
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− | <small>Q.: Rundverfügung 20/2021 (01.06.2021) und 22/2021 (25.08.2021)
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