Testpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | * Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene. <br>Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden! | |
− | * | + | Folgendes Vorgehen ist allerdings empfohlen: |
+ | * Freiwillige intensive Testphase, täglich in den ersten 5 Tagen (25.-31.08.). | ||
+ | * Tests sind verteilt bzw. stehen bereit. | ||
+ | * Anschließend stehen pro Woche zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung. |
Aktuelle Version vom 17. August 2022, 11:39 Uhr
- Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden!
Folgendes Vorgehen ist allerdings empfohlen:
- Freiwillige intensive Testphase, täglich in den ersten 5 Tagen (25.-31.08.).
- Tests sind verteilt bzw. stehen bereit.
- Anschließend stehen pro Woche zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung.