Testpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Februar 2022, 10:40 Uhr
Reguläres Testen
- Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht
und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen. - Testungen finden grundsätzlich fünfmal pro Woche zu Hause statt, auch bei Geimpften und Genesenen.
- Die Testnachweise werden vor Beginn des Unterrichts überprüft.
- Mit Nachweis einer Booster-Impfung, die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt wird, entfällt die Testpflicht in der Regel.
- Unter Booster-Check werden die Voraussetzungen geklärt.
Ansonsten gilt ein Zutrittsverbot in Schulen, wenn kein Nachweis im Rahmen der 2G+ Regel vorliegt.
Testungen bei besonderen Fällen (ABIT-Verfahren)
- Tritt durch eine Testung ein Verdachtsfall auf, muss jede andere Schülerin und jeder andere Schüler der Lerngruppe
an den folgenden fünf Schultagen einen Test durchführen. - Ist das PCR-Test-Ergebnis des Verdachtsfall negativ, endet die Testpflicht der anderen und
es erfolgt die Rückkehr zum üblichen Testrhythmus. - Die anlassbezogenen intensivierten Testungen (ABIT) gelten für alle Schülerinnen und Schüler, auch für vollständig Geimpfte oder Genesene.
Informationspflicht
- Bei einem positiven Testergebnis des Laienselbsttests informieren die Betroffenen umgehend die Schulleitung zu informieren.
- Die Schule informiert das Gesundheitsamt.
- Überprüfung durch PCR-Test.
Q.: Rundverfügungen u.a. vom 14.12.2021