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* Die Schüler/-innen können '''ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause''' vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen '''am Unterricht teilnehmen'''. | * Die Schüler/-innen können '''ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause''' vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen '''am Unterricht teilnehmen'''. | ||
− | * '''Testungen''' finden ''' fünfmal pro Woche zu Hause''' statt. | + | * '''Testungen''' finden im Januar ''' fünfmal pro Woche zu Hause''' statt. |
* Mit '''Nachweis der Impfung bzw. Genesung''', die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel. | * Mit '''Nachweis der Impfung bzw. Genesung''', die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel. | ||
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Version vom 25. Januar 2022, 16:26 Uhr
Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 unter Corona-Bedingungen
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Übersicht über Coronabedingte Regelungen am TGG
Ab dem 14.12.2021 gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb, die sich nach der Corona-Verordnung und dem Rahmenhygieneplan richten.
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
Inhaltsverzeichnis
- Absonderung und Quarantäne
- Arbeitsgemeinschaften
- Besucher/-innen
- Befreiung vom Präsenzunterricht
- Bustransport
- Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
- Dokumentation - Sitzplan
- Distanzlernen - Lernen zu Hause
- Elternabende und Elternsprechtage
- Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde
- Förderunterricht
- Instrumentalunterricht
- Inzidenzwert
- Kohorten
- Krankheitssymptome in der Schule
- Leitindikatoren
- Lüftung
- Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
- Meldepflicht
- Mensabetrieb
- Notbetreuung
- Pausenregelungen
- Reiserückkehr
- Schulbesuch bei Erkrankung
- Schülerbibliothek
- Sportunterricht
- Szenario A
- Szenario B
- Szenario C
- Testpflicht
- Toilettenbenutzung
- Wegeführung
- Warnstufen
- Wichtigste Maßnahmen - Überblick
- Zutrittsbeschränkungen
Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments
Grundlagen
Ab dem 23.11.2021 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig, zudem gilt der Rahmen-Hygieneplan (Version 9).
Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.
Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.