Testpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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* Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br> müssen sich '''zweimal pro Woche''' anhand der bereitgestellten Antigentests '''testen'''. | * Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br> müssen sich '''zweimal pro Woche''' anhand der bereitgestellten Antigentests '''testen'''. | ||
− | * Die Testtage sind im Szenario A in der Regel Montag und Mittwoch. | + | * Die '''Testtage''' sind im Szenario A in der Regel '''Montag''' und '''Mittwoch'''. |
− | * Schüler/-innen die an bestimmten Tagen gefehlt haben, verteilen ihre 2 | + | * Schüler/-innen, die an bestimmten Tagen gefehlt haben, verteilen ihre 2 Tests so auf die Wochentage,<br>dass sie die Woche testmäßig gut 'abdecken' |
* Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen. | * Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen. |
Version vom 1. Juni 2021, 16:03 Uhr
Weitgehend gilt ein Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses.
- Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
müssen sich zweimal pro Woche anhand der bereitgestellten Antigentests testen. - Die Testtage sind im Szenario A in der Regel Montag und Mittwoch.
- Schüler/-innen, die an bestimmten Tagen gefehlt haben, verteilen ihre 2 Tests so auf die Wochentage,
dass sie die Woche testmäßig gut 'abdecken' - Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen.