Testpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Weitgehend gilt ein Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses. | Weitgehend gilt ein Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses. | ||
− | * Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br> müssen sich zweimal pro Woche anhand der bereitgestellten Antigentests testen. | + | * Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br> müssen sich '''zweimal pro Woche''' anhand der bereitgestellten Antigentests '''testen'''. |
− | * | + | * Die Testtage sind im Szenario A in der Regel Montag und Mittwoch. |
+ | * Schüler/-innen die an bestimmten Tagen gefehlt haben, verteilen ihre 2 Test so auf die Wochentage, dass sie die Woche testmäßig gut 'abdecken' | ||
* Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen. | * Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen. |
Version vom 1. Juni 2021, 16:02 Uhr
Weitgehend gilt ein Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses.
- Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
müssen sich zweimal pro Woche anhand der bereitgestellten Antigentests testen. - Die Testtage sind im Szenario A in der Regel Montag und Mittwoch.
- Schüler/-innen die an bestimmten Tagen gefehlt haben, verteilen ihre 2 Test so auf die Wochentage, dass sie die Woche testmäßig gut 'abdecken'
- Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen.