Testpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | müssen sich zweimal pro Woche anhand der bereitgestellten Antigentests testen. | ||
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+ | * Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen. |
Version vom 1. Juni 2021, 16:00 Uhr
Weitgehend gilt ein Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses.
- Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
müssen sich zweimal pro Woche anhand der bereitgestellten Antigentests testen.
- Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen.