Wegeführung
- Die Regelungen und Kennzeichnungen zur Wegeführung sind zu beachten ("Einbahnstraßen", Durchgangsverbote etc.)
- Grundsätzlich gilt ein Rechtsgeh-Gebot und man geht achtsam über Flure, um Abstände so weit wie möglich zu halten.
- Auch an den Warteplätzen für die Schülerbeförderung oder im öffentlichen Personennahverkehr müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.