Schulbesuch bei Erkrankung
Version vom 5. Mai 2021, 16:29 Uhr von Waschbaer (Diskussion | Beiträge)
Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:
Quelle: Rahemnhygieneplan 5.0 vom 10.5.2021