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Version vom 24. April 2021, 13:49 Uhr von Waschbaer (Diskussion | Beiträge)
Schulbetrieb im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/21 unter Corona-Bedingungen
Die aktuellen Inzidenzwerte im Landkreis Leer haben zur Folge, dass tagesaktuell entschieden werden muss, ab wann das Szenario B frühestens gestartet werden kann.
Phase 3 – nach den Osterferien:
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Stand der letzen Änderung siehe unten.
Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"
Ab dem 02.02.2021 gelten neue Regelungen gemäß dem Corona-Stufenplan Niedersachsen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
Inhaltsverzeichnis
- Arbeitsgemeinschaften
- Besucher/-innen
- Befreiung vom Präsenzunterricht
- Bustransport
- Checkliste und Sicherheitsbelehrung
- Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
- Dokumentation - Sitzplan
- Distanzlernen - Lernen zu Hause
- Förderunterricht
- Handlungsempfehlungen bei respiratorischer Symptomatik
- Instrumentalunterricht
- Informationen - Kultusministerium
- Inzidenzwert
- Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien
- Kohorten
- Krankheitssymptome in der Schule
- Lüftung
- Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
- Mensabetrieb
- Notbetreuung
- Pausenregelungen
- Schulbesuch bei Erkrankung
- Schülerbibliothek
- Sportunterricht
- Szenario A
- Szenario B
- Szenario C
- Toilettenbenutzung
- Wegeführung
- Wichtigste Maßnahmen - Überblick
- Zutrittsbeschränkungen
Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:
- Szenario A - Eingeschränkter Regelbetrieb - Präsenzunterricht mit hygienebedingten Einschränkungen
- Szenario B - Schule im Wechselmodell - Jeweils die Hälfte einer Klasse / eines Jahrgangs besucht im täglichen Wechsel abwechselnd den Präsenzunterricht, die jeweils andere Hälfte bleibt im Lernen zu Hause.
- Szenario C - Quarantäne und Shutdown - Untersagung des Präsenzunterrichts, stattdessen Lernen zu Hause (Aufgabenmodul bzw. Videokonferenz)
Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.