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Schulbetrieb im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/21 unter Corona-Bedingungen

Die aktuell hohen Inzidenzwerte im Landkreis Leer haben zur Folge, dass tagesaktuell entschieden werden muss, ab wann das Szenario B frühestens gestartet werden kann.

Phase 3 – nach den Osterferien:
  • Am 12.04. erfolgt die Erst-Ausgabe der Testkits, wie in der Email vom 08.04.2021 erläutert.
  • Sobald der Unterricht im Szenario B offiziell starten kann, bleibt der Rhythmus des täglichen Wechsels der A- und B-Gruppen vorerst erhalten.
  • Testungen finden dann zweimal pro Woche zu Hause statt.
  • Die Schüler/-innen des Jg. 13 nehmen im Distanzlernen ausschließlich am Unterricht ihrer Prüfungsfächer (P1-P5) teil.
  • Genaue Hinweise zur Zeugnisausgabe für den Jg. 13 am 15.04.2021 und zur Meldung zur Abiturprüfung erfolgen per Mail.


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Grundbedingung ist, dass vor dem Eintritt in Szenario B 3 Tage lang der Inzidenzwert im Landkreis Leer unter 100 liegen muss.
Steigt der Inzidenzwert über 100, so erfolgt am übernächsten Werktag der Wechsel in Szenario C per Allgemeinverfügung des Landkreises.

Stand der letzen Änderung siehe unten.


Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"

Ab dem 02.02.2021 gelten neue Regelungen gemäß dem Corona-Stufenplan Niedersachsen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis


Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:

  • Szenario A - Eingeschränkter Regelbetrieb - Präsenzunterricht mit hygienebedingten Einschränkungen
  • Szenario B - Schule im Wechselmodell - Jeweils die Hälfte einer Klasse / eines Jahrgangs besucht im täglichen Wechsel abwechselnd den Präsenzunterricht, die jeweils andere Hälfte bleibt im Lernen zu Hause.
  • Szenario C - Quarantäne und Shutdown - Untersagung des Präsenzunterrichts, stattdessen Lernen zu Hause (Aufgabenmodul bzw. Videokonferenz)


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.