Sprachunterricht FR / LA / NL (Sek I)
Version vom 17. Mai 2020, 09:59 Uhr von Waschbaer (Diskussion | Beiträge)
- Die Streuung sämtlicher SuS aus fünf bis sechs Parallelklassen in den Sprachlerngruppen eines Jahrgangs verhindert jedwede Aufteilung der Klassen nach Sprachgruppen.
- Gemischte Gruppen sieht der Erlass zudem nicht vor. Sprachschüler/-innen können im Präsenzunterricht nicht zusammengeführt werden
- Sprachunterricht kann daher nur auf Grundlage von Aufgabenstellungen erfolgen, die ein Teil beaufsichtigt in der Schule, der andere Teil zu Hause erledigt.
Wichtiger Raumhinweis
- Jede "halbe" Klassen bleibt während des Sprachenunterrichts im eigenen Klassenraum.
- Ein Sprachlehrkraft kommt und beaufsichtigt.
- Während der 90 Minuten wechselt 1x die betreuende Sprachlehrkraft.
Legende des Vertretungsplan
- HT1 z.B. bedeutet, dass die Lehrkraft im Hometeaching Aufgaben erteilt, die dann im TGG im Klassenraum bearbeitet werden.
- FS2 steht für Zweite Fremdsprache, da während der Corona-Zeit die halbe Klasse sprachgemischt im Klassenraum bleibt.