Sprachunterricht FR / LA / NL (Sek I)

Aus
Version vom 17. Mai 2020, 09:58 Uhr von Waschbaer (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „* Die Streuung sämtlicher SuS aus fünf bis sechs Parallelklassen in den Sprachlerngruppen eines Jahrgangs verhindert jedwede Aufteilung der Klassen nach Spra…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
  • Die Streuung sämtlicher SuS aus fünf bis sechs Parallelklassen in den Sprachlerngruppen eines Jahrgangs verhindert jedwede Aufteilung der Klassen nach Sprachgruppen.
  • Gemischte Gruppen sieht der Erlass zudem nicht vor. Sprachschüler/-innen können im Präsenzunterricht nicht zusammengeführt werden
  • Sprachunterricht kann daher nur auf Grundlage von Aufgabenstellungen erfolgen, die ein Teil beaufsichtigt in der Schule, der andere Teil zu Hause erledigt.

Wichtiger Raumhinweis

  • Jede "halbe" Klassen bleibt während des Sprachenunterrichts im eigenen Klassenraum.
  • Ein Sprachlehrkraft kommt und beaufsichtigt.
  • Während der 90 Minuten wechselt 1x die betreuende Sprachlehrkraft.

Legende des Vertretungsplan

  • HT1 z.B. bedeutet, dass die Lehrkraft im Hometeaching Aufgaben erteilt, die dann im TGG im Klassenraum bearbeitet werden.
  • FS2 steht für Zweite Fremdsprache, da während der Corona-Zeit die halbe Klasse sprachgemischt im Klassenraum bleibt.