Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

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  • Die Schüler/-innen werden auf den angemessenen Umgang mit digitaler Kommunikation hingewiesen.
  • Video- und Audiomitschnitte sind wie im regulären Unterricht im Schulgebäude verboten.
  • Materialien aus dem Unterricht dürfen nicht anderweitig verbreitet werden.

Um es in aller Deutlichkeit zu sagen:

  • Wer innerhalb der Formen des digitalen Unterrichts, wie in Videokonferenzen,
    Audio- oder Videosmitschnitte macht, sie verbreitet oder an der Verbreitung beteiligt ist,
    kann sich strafbar machen.
  • Denn dies verletzt den persönlichen Lebens- und Geheimbereich der betroffenen Personen.

Weitere Hinweise bietet beispielsweise folgende Webseite der Polizei:
Folgen für Täter