Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien

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Die Form des Schulbetriebs ist laut Verordnung ab dem 02.11.2020 folgendermaßen vom sogenannten Inzidenzwert abhängig.


  • Inzidenzwert = Zahl der Neuinfizierten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen
    in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die

Schule gelegen ist;
zu verwenden ist der vom NLGA täglich um 9.00 Uhr herausgegebene Wert – zu finden unter dem offiziellen Link:

Regelungen-ab-2020-11-02.png