Wichtigste Maßnahmen - Überblick
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- Abstandsgebot
Außerhalb der Kohorten ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Ausnahmen sind speziell geregelt (s. Kap. 7). Maskenpflicht In besonders gekennzeichneten Bereichen ist in der Schule Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausnahmen sind speziell geregelt.