Leistungsbewertung Jg. 12
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Grundsätzlich soll allen Schülerinnen und Schülern auf Grund der besonderen Situation und der unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen beim Unterricht zu Hause kein Nachteil entstehen.
Da von den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe aber ein erhöhtes Maß an Selbständigkeit erwartet wird, hat das Kultusministerium die Regelungen zur Notenfindung in der Oberstufe nicht aufgehoben. Das heißt:
- Bewertbare mündliche und schriftliche Beiträge aus dem häuslichen Arbeiten fließen in die Benotung mit ein.
- Mündliche und schriftliche Leistungen aus dem Präsenzunterricht werden bewertet und für die Notenermittlung herangezogen.
- Die Klausurergebnisse bzw. Bewertungen der Ersatzleistungen sind relevant für die Gesamt- bewertung am Ende des Schuljahres.