Absonderung und Quarantäne

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  • Die Niedersächsische Landesregierung hat die Absonderungsverordnung zum 31. Januar 2023 auslaufen lassen.
    Damit entfällt auch die Pflicht einer fünftägigen Selbstisolation im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 sowie die Pflicht zur Bestätigung
    bzw. Überprüfung eines positiven Selbst- oder Schnelltests mittels einer PCR-Testung.
  • Wir bitten dennoch darum, vor allem bei einem positiven Schnelltest und Corona-typischen Symptomen, möglichst auch in Zukunft zuhause zu bleiben und die persönlichen Kontakte zu reduzieren,
    bis die Symptome abgeklungen sind und der Antigen-Schnelltest wieder negativ ist.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich als Kontaktperson oder aufgrund eines freiwillig durchgeführten positiven Selbsttests selbstständig absondern, verletzen nicht ihre Schulpflicht.
    Der Lernstoff ist selbstständig zu erarbeiten.