Absonderung und Quarantäne
Version vom 17. August 2022, 11:19 Uhr von Waschbaer (Diskussion | Beiträge)
- Die aktuelle Niedersächsische Absonderungsverordnung sieht vor, dass sich alle Personen, die sich nachweislich mit COVID-19 infiziert haben, fünf Tage in häusliche Isolation begeben müssen.
- Die Isolationspflicht endet nach 48 Stunden Symptomfreiheit, nicht jedoch vor Ablauf der 5 Tage.
- Zudem wird die wiederholte (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests und die Selbstisolation empfohlen, bis ein Test ein negatives Ergebnis aufweist.