Elternabende und Elternsprechtage
Version vom 24. November 2021, 15:55 Uhr von Waschbaer (Diskussion | Beiträge)
- Auch an Elternabenden gilt die sogenannte 3G-Regel.
- Die Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen und ähnlichen Veranstaltungen sowie die Mitwirkung in schulischen Gremien in Präsenz setzt
- einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis sowie zusätzlich einen negativen PCR-Test (48 Stunden gültig)
- oder einen PoC-Antigentest (24 Stunden gültig) voraus (2-G-Plus-Regel).
- Es wird jedoch dringend empfohlen, auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten und digitale Formate zu wählen.
- Insbesondere bei Zeugniskonferenzen ist ein Format zu wählen, das allen Mitgliedern die Teilnahme ermöglicht.
- Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz.
Siehe auch Zutrittsbeschränkungen