Absonderung und Quarantäne
Version vom 13. Februar 2023, 11:52 Uhr von Waschbaer (Diskussion | Beiträge)
- Die Niedersächsische Landesregierung hat die Absonderungsverordnung zum 31. Januar 2023 auslaufen lassen.
Damit entfällt auch die Pflicht einer fünftägigen Selbstisolation im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 sowie die Pflicht zur Bestätigung
bzw. Überprüfung eines positiven Selbst- oder Schnelltests mittels einer PCR-Testung.
- Wir bitten dennoch darum, vor allem bei einem positiven Schnelltest und Corona-typischen Symptomen, möglichst auch in Zukunft zuhause zu bleiben und die persönlichen Kontakte zu reduzieren,
bis die Symptome abgeklungen sind und der Antigen-Schnelltest wieder negativ ist.
- Schülerinnen und Schüler, die sich als Kontaktperson oder aufgrund eines freiwillig durchgeführten positiven Selbsttests selbstständig absondern, verletzen nicht ihre Schulpflicht.
Der Lernstoff ist selbstständig zu erarbeiten.