Lüftung
Version vom 29. Oktober 2020, 07:53 Uhr von Waschbaer (Diskussion | Beiträge)
Angesichts der veränderten Witterungsverhältnisse wird darauf hingewiesen,
dass eine permanente Öffnung von Fenstern und Türen während des Unterrichtes weder notwendig noch – angesichts von Erkältungskrankheiten – sinnvoll ist.
Laut Hygienekonzept des Landes ist nun (ab 22.10.2020) folgendermaßen vorzugehen:
- Vor Beginn des Unterrichtes ist der Raum gut zu durchlüften.
- Zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen ist ebenfalls zu lüften.
- Ansonsten gilt das 20-5-20 Prinzip.
Schülerinnen und Schüler können als „Lüftungsdienst“ zum Beispiel an das Lüften erinnern
und ggfs. das Öffnen und Schließen der Fenster übernehmen.
- Insbesondere in den Räumen des Oberstufengebäudes empfiehlt sich auf Grund des Verkehrslärms auch ein Stoßlüften während Gruppen- oder Stillarbeitsphasen.
Des Weiteren wird eine App des DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) empfohlen, um Lüftungsbedingungen besser einschätzen zu können.