Pausenregelungen
Version vom 30. August 2021, 11:36 Uhr von Waschbaer (Diskussion | Beiträge)
Um die Hygieneregeln einhalten zu können und die Kohorten (Jahrgänge) organisatorisch, soweit es geht, räumlich zu trennen,
werden den Jahrgängen Gebäudeteile und Pausenbereiche zugeordnet.
Jahrgang | Unterricht | Pausenhof |
5 | A-Trakt | Hof 1, Nähe E-Gebäude |
6 | A-Trakt | Hof 2 |
7 | A/B-Trakt | Hof 1 im ausgewiesenen Bereich |
8 | H-Trakt | Hof 3 |
9 | B-Trakt | Hof 1, Nähe C- und M-Gebäude |
10 | H-Trakt | Parkplatz TGG im ausgewiesenen Bereich |
11 | O-Trakt, vorübergehend Hauptgebäude | Hof 4, Oberstufengebäude |
12 | O-Trakt, vorübergehend Hauptgebäude | Parkplatz TGG im ausgewiesenen Bereich, später Hof 4 |
13 | O-Trakt, vorübergehend Hauptgebäude | Hof 3 |
Die Zuordnungen sind unbedingt einzuhalten.
- In den Überschneidungs- und Begegnungsbereichen (z.B. Foyer, C-Trakt, Treppenhäuser, Flur vor dem Lehrerzimmer) ist besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich des Abstandsgebotes notwendig.
- Gespräche mit Lehrkräften bitte im Unterrichtsraum führen, nicht vor dem Lehrerzimmer.
- Die Mensa kann als Not-Aufenthaltsbereich ausschließlich in den Freistunden, jedoch nicht in den Pausen genutzt werden. Hinweise zur Raumnutzung vor Ort sind strikt zu beachten.
Regenpause
- Bei Regen können die Klassen unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln in den Klassenräumen bleiben.
Änderungen bleiben vorbehalten.