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Version vom 25. April 2021, 09:41 Uhr

Schulbetrieb im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/21 unter Corona-Bedingungen

Die aktuellen Inzidenzwerte im Landkreis Leer haben zur Folge, dass tagesaktuell entschieden werden muss, ab wann das Szenario B frühestens gestartet werden kann.

Phase 3 – nach den Osterferien:
  • Am 12.04. erfolgte die Erst-Ausgabe der Testkits, die für den ersten Präsenzschultag erforderlich sind.
  • Lernen zu Hause ist ist in der Übersicht rechts verzeichnet, wenn Präsenzunterricht gemäß Verfügung eindeutig untersagt ist.
  • Ein Fragezeichen hinter Gruppenbezeichnung weist darauf hin, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Präsenzunterricht möglich ist.
  • Ein Szenarienwechsel erfolgt nach neuer Regelung gemäß Kultusministerium (22.04.21) durch Allgemeinverfügung des Landkreises,
    wenn der Grenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
  • Wenn der Unterricht im Szenario B offiziell starten kann, bleibt der Rhythmus des täglichen Wechsels der A- und B-Gruppen vorerst erhalten.
  • Testungen finden dann zweimal pro Woche zu Hause statt.


Stand der letzen Änderung siehe unten.


Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"

Ab dem 02.02.2021 gelten neue Regelungen gemäß dem Corona-Stufenplan Niedersachsen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis


Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:

  • Szenario A - Eingeschränkter Regelbetrieb - Präsenzunterricht mit hygienebedingten Einschränkungen
  • Szenario B - Schule im Wechselmodell - Jeweils die Hälfte einer Klasse / eines Jahrgangs besucht im täglichen Wechsel abwechselnd den Präsenzunterricht, die jeweils andere Hälfte bleibt im Lernen zu Hause.
  • Szenario C - Quarantäne und Shutdown - Untersagung des Präsenzunterrichts, stattdessen Lernen zu Hause (Aufgabenmodul bzw. Videokonferenz)


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.