Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
− | *Inzidenzwert = Zahl der Neuinfizierten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den | + | *Inzidenzwert = Zahl der Neuinfizierten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen <br>in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die |
− | letzten sieben Tagen in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die | + | Schule gelegen ist; <br>zu verwenden ist der vom NLGA täglich um 9.00 Uhr herausgegebene Wert – zu |
− | Schule gelegen ist; zu verwenden ist der vom NLGA täglich um 9.00 Uhr herausgegebene Wert – zu | ||
finden unter dem offiziellen Link: | finden unter dem offiziellen Link: | ||
[[Datei:Regelungen-ab-2020-11-02.png | 900px]] | [[Datei:Regelungen-ab-2020-11-02.png | 900px]] |
Version vom 31. Oktober 2020, 12:19 Uhr
Die Form des Schulbetriebs ist laut Verordnung ab dem 02.11.2020 folgendermaßen vom sogenannten Inzidenzwert abhängig.
- Inzidenzwert = Zahl der Neuinfizierten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen
in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die
Schule gelegen ist;
zu verwenden ist der vom NLGA täglich um 9.00 Uhr herausgegebene Wert – zu
finden unter dem offiziellen Link: