Befreiung vom Präsenzunterricht: Unterschied zwischen den Versionen

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# glaubhaft gemacht worden ist (z.B. durch Vorlage eines Attestes),<br>dass die Angehörige oder der Angehöriger zu einer Risikogruppe gehört, <u>und</u>
 
# glaubhaft gemacht worden ist (z.B. durch Vorlage eines Attestes),<br>dass die Angehörige oder der Angehöriger zu einer Risikogruppe gehört, <u>und</u>
# die Schülerin oder der Schüler mit der oder dem Angehörigen in einem räumlich nicht trennbaren  Lebensbereich  dauerhaft  wohnt  <br>und  sich  enge  Kontakte  zwischen  der Schülerin  oder  dem  Schüler  einerseits  und  der  oder  dem  Angehörigen andererseits trotz  Einhaltung  aller  Hygieneregeln  nicht  vermeiden  lassen, wobei  davon ausgegangen  wird, dass  dies  bei  Alleinerziehenden,  Erziehungsberechtigten  und Geschwisterkindern vorrangig, bei Großeltern etc. nachrangig der Fall ist, <u>und</u>
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# die Schülerin oder der Schüler mit der oder dem Angehörigen in einem räumlich nicht trennbaren  Lebensbereich  dauerhaft  wohnt  <br>und  sich  enge  Kontakte  zwischen  der Schülerin  oder  dem  Schüler  einerseits  und  der  oder  dem  Angehörigen andererseits trotz  Einhaltung  aller  Hygieneregeln  nicht  vermeiden  lassen, wobei  davon ausgegangen  wird,<br>dass  dies  bei  Alleinerziehenden,  Erziehungsberechtigten  und Geschwisterkindern vorrangig, bei Großeltern etc. nachrangig der Fall ist, <u>und</u>
# vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme
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# vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde, <u>oder</u> (...)  
an der Schule verhängt wurde, <u>oder</u> (...)  
 
 
# b.  am  Standort  der  Schule  oder  am Wohnort  der  Schülerin  oder  des  Schülers  die  Zahl der  Neuinfizierten  <u>35</u> oder  mehr  Fälle   
 
# b.  am  Standort  der  Schule  oder  am Wohnort  der  Schülerin  oder  des  Schülers  die  Zahl der  Neuinfizierten  <u>35</u> oder  mehr  Fälle   
 
<br>je  100  000  Einwohnerinnen  und  Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen (Inzidenz) erreicht wurde.
 
<br>je  100  000  Einwohnerinnen  und  Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen (Inzidenz) erreicht wurde.

Version vom 29. Oktober 2020, 07:22 Uhr

Vulnerable Angehörige

In diesem Antrag ist glaubhaft darzulegen, warum die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers am Präsenzunterricht
als besonders begründeter Ausnahmefall - Härtefall - anzusehen ist.

Ein Härtefall kann nur angenommen werden, wenn

  1. glaubhaft gemacht worden ist (z.B. durch Vorlage eines Attestes),
    dass die Angehörige oder der Angehöriger zu einer Risikogruppe gehört, und
  2. die Schülerin oder der Schüler mit der oder dem Angehörigen in einem räumlich nicht trennbaren Lebensbereich dauerhaft wohnt
    und sich enge Kontakte zwischen der Schülerin oder dem Schüler einerseits und der oder dem Angehörigen andererseits trotz Einhaltung aller Hygieneregeln nicht vermeiden lassen, wobei davon ausgegangen wird,
    dass dies bei Alleinerziehenden, Erziehungsberechtigten und Geschwisterkindern vorrangig, bei Großeltern etc. nachrangig der Fall ist, und
  3. vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde, oder (...)
  4. b. am Standort der Schule oder am Wohnort der Schülerin oder des Schülers die Zahl der Neuinfizierten 35 oder mehr Fälle


je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen (Inzidenz) erreicht wurde.

Soweit ein derart besonders begründeter Ausnahmefall vorliegt,
ist der Schülerin oder dem Schüler das Lernen zu Hause

  • im Fall der Nr. 3 für die Dauer der durch das zuständige Gesundheitsamt verhängten Maßnahme,
  • im Fall der Nr. 4b für die Dauer von 14 Tagen nach Wegfall der Voraussetzungen,

zu ermöglichen.