Pausenregelungen: Unterschied zwischen den Versionen
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<h3>Regelung ab dem 31. August 2020</h3> | <h3>Regelung ab dem 31. August 2020</h3> |
Version vom 30. August 2020, 14:55 Uhr
Um die Hygieneregeln einhalten zu können und die Kohorten (Jahrgänge) organisatorisch, soweit es geht, räumlich zu trennen,
werden den Jahrgängen Gebäudeteile und Pausenbereiche zugeordnet.
Das neue Oberstufengebäude kann voraussichtlich allerdings erst schrittweise bezogen werden.
Daher gilt an den ersten beiden Schultag (27./28. Aug) folgende Pausenhofregelung,
die voraussichtliche Planung ab dem 31. Aug. folgt im Anschluss.
Regelung ab dem 31. August 2020
Jahrgang | Unterricht | Pausenhof |
5 | A-Trakt | Hof 1, Nähe E-Gebäude |
6 | A-Trakt | Hof 2 |
7 | A/B-Trakt | Hof 1 im ausgewiesenen Bereich |
8 | H-Trakt | Hof 3 |
9 | B-Trakt | Hof 1, Nähe C- und M-Gebäude |
10 | H-Trakt | Parkplatz TGG im ausgewiesenen Bereich |
11 | O-Trakt, vorübergehend Hauptgebäude | Hof 4, Oberstufengebäude |
12 | O-Trakt, vorübergehend Hauptgebäude | Parkplatz TGG im ausgewiesenen Bereich, später Hof 4 |
13 | O-Trakt, vorübergehend Hauptgebäude | Parkplatz TGG im ausgewiesenen Bereich, später Hof 4 |
Die Zuordnungen sind unbedingt einzuhalten.
- In den Überschneidungs- und Begegnungsbereichen (z.B. Foyer, C-Trakt, Treppenhäuser, Flur vor dem Lehrerzimmer) ist besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich des Abstandsgebotes notwendig.
- Gespräche mit Lehrkräften bitte im Unterrichtsraum führen, nicht vor dem Lehrerzimmer.
- Die Mensa kann als Not-Aufenthaltsbereich ausschließlich in den Freistunden, jedoch nicht in den Pausen genutzt werden. Hinweise zur Raumnutzung vor Ort sind strikt zu beachten.
Regenpause
- Bei Regen können die Klassen unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln in den Klassenräumen bleiben.
Änderungen bleiben vorbehalten.