Absonderung und Quarantäne: Unterschied zwischen den Versionen
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− | * Die aktuelle Niedersächsische Absonderungsverordnung sieht vor, dass sich alle Personen, die sich nachweislich mit COVID-19 infiziert haben, '''fünf Tage in häusliche Isolation''' begeben müssen. | + | * Die aktuelle Niedersächsische Absonderungsverordnung sieht vor, dass sich alle Personen, die sich nachweislich mit COVID-19 infiziert haben,<br>'''fünf Tage in häusliche Isolation''' begeben müssen. |
* Die '''Isolationspflicht endet nach 48 Stunden Symptomfreiheit''', nicht jedoch vor Ablauf der 5 Tage. | * Die '''Isolationspflicht endet nach 48 Stunden Symptomfreiheit''', nicht jedoch vor Ablauf der 5 Tage. | ||
* Zudem wird die wiederholte (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests und die Selbstisolation empfohlen, bis ein Test ein negatives Ergebnis aufweist. | * Zudem wird die wiederholte (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests und die Selbstisolation empfohlen, bis ein Test ein negatives Ergebnis aufweist. |
Version vom 17. August 2022, 11:19 Uhr
- Die aktuelle Niedersächsische Absonderungsverordnung sieht vor, dass sich alle Personen, die sich nachweislich mit COVID-19 infiziert haben,
fünf Tage in häusliche Isolation begeben müssen. - Die Isolationspflicht endet nach 48 Stunden Symptomfreiheit, nicht jedoch vor Ablauf der 5 Tage.
- Zudem wird die wiederholte (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests und die Selbstisolation empfohlen, bis ein Test ein negatives Ergebnis aufweist.