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* '''Testungen''' finden weiterhin ''' zweimal pro Woche zu Hause''', in der Regel montags und mittwochs statt.
 
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* Weitere Erläuterungen erfolgen per Email, sobald uns die zum 31.05.2021 angekündigte Verordnung vorliegt.
 
* Weitere Erläuterungen erfolgen per Email, sobald uns die zum 31.05.2021 angekündigte Verordnung vorliegt.
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Version vom 28. Mai 2021, 15:55 Uhr

Schulbetrieb im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/21 unter Corona-Bedingungen


START IN SZENARIO A
  • Der Unterricht startet am 01.06. 2021 für die Jahrgänge 5 und 6, ab Mittwoch, dem 02.06. für alle Jahrgänge im Szenario A.
  • Wir freuen uns, dass dann alle Schüler/-innen wieder zusammen unterrichtet werden können.
  • Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht
    und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.
  • Testungen finden weiterhin zweimal pro Woche zu Hause, in der Regel montags und mittwochs statt.
  • Weitere Erläuterungen erfolgen per Email, sobald uns die zum 31.05.2021 angekündigte Verordnung vorliegt.
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Stand der letzen Änderung siehe unten.


Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"

Ab dem 31.05.2021 gelten neue Regelungen gemäß dem Corona-Stufenplan Niedersachsen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis


Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:

  • Szenario A - Eingeschränkter Regelbetrieb - Präsenzunterricht mit hygienebedingten Einschränkungen
  • Szenario B - Schule im Wechselmodell - Jeweils die Hälfte einer Klasse / eines Jahrgangs besucht im täglichen Wechsel abwechselnd den Präsenzunterricht, die jeweils andere Hälfte bleibt im Lernen zu Hause.
  • Szenario C - Quarantäne und Shutdown - Untersagung des Präsenzunterrichts, stattdessen Lernen zu Hause (Aufgabenmodul bzw. Videokonferenz)


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.