Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Unterschied zwischen den Versionen
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* Video- und Audiomitschnitte sind wie im regulären Unterricht im Schulgebäude verboten. | * Video- und Audiomitschnitte sind wie im regulären Unterricht im Schulgebäude verboten. | ||
* Materialien aus dem Unterricht dürfen nicht anderweitig verbreitet werden. | * Materialien aus dem Unterricht dürfen nicht anderweitig verbreitet werden. | ||
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Denn dies verletzt den persönlichen Lebens- und Geheimbereich der betroffenen Personen.<br> | Denn dies verletzt den persönlichen Lebens- und Geheimbereich der betroffenen Personen.<br> | ||
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Version vom 16. Februar 2021, 18:58 Uhr
Fetter Text* Die Schüler/-innen werden auf den angemessenen Umgang mit digitaler Kommunikation hingewiesen.
- Video- und Audiomitschnitte sind wie im regulären Unterricht im Schulgebäude verboten.
- Materialien aus dem Unterricht dürfen nicht anderweitig verbreitet werden.
Um es in aller Deutlichkeit zu sagen:
Wer innerhalb der Formen des digitalen Unterrichts, wie in Videokonferenzen,
Audio- oder Videosmitschnitte macht, sie verbreitet oder an der Verbreitung beteiligt ist,
kann sich strafbar machen.
Denn dies verletzt den persönlichen Lebens- und Geheimbereich der betroffenen Personen.
Weitere Hinweise bietet beispielsweise folgende Webseite der Polizei:
Folgen für Täter