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* Die Schüler/-innen werden auf den angemessenen Umgang mit digitaler Kommunikation hingewiesen.
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'''Fetter Text'''* Die Schüler/-innen werden auf den angemessenen Umgang mit digitaler Kommunikation hingewiesen.
 
* Video- und Audiomitschnitte sind wie im regulären Unterricht im Schulgebäude verboten.
 
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* Materialien aus dem Unterricht dürfen nicht anderweitig verbreitet werden.
 
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Weitere Hinweise bietet beispielsweise folgende Webseite der Polizei:
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[https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybermobbing/folgen-fuer-taeter/ Folgen für Täter]

Version vom 16. Februar 2021, 18:58 Uhr

Fetter Text* Die Schüler/-innen werden auf den angemessenen Umgang mit digitaler Kommunikation hingewiesen.

  • Video- und Audiomitschnitte sind wie im regulären Unterricht im Schulgebäude verboten.
  • Materialien aus dem Unterricht dürfen nicht anderweitig verbreitet werden.

Um es in aller Deutlichkeit zu sagen:

Wer innerhalb der Formen des digitalen Unterrichts, wie in Videokonferenzen,
Audio- oder Videosmitschnitte macht, sie verbreitet oder an der Verbreitung beteiligt ist,
kann sich strafbar machen.
Denn dies verletzt den persönlichen Lebens- und Geheimbereich der betroffenen Personen.

Weitere Hinweise bietet beispielsweise folgende Webseite der Polizei:
Folgen für Täter